- Erfolgreiches System seit 80 Jahren
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Vollumfängliche Einlagensicherung
Sicher erfolgreich
Institutssicherung des BVR wird 88 Jahre alt
Kunden wollen von ihrer Bank vor allem eines: Sicherheit. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken garantieren ihren Kunden diese Sicherheit auch durch ihre Institussicherung, die in diesem Jahr ihr 88-jähriges Bestehen feiert.
Als 2008 Finanzinstitute in den USA und in Irland insolvent wurden, haben sich viele Kunden nach der Sicherheit deutscher Banken erkundigt. Eine ganz wichtige Rolle spielte dabei auch die Institutssicherung der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Dieses Modell hat viele Kunden überzeugt und vertrauen seither ihre Ersparnisse den Volksbanken und Raiffeisenbanken an und wurden darüber hinaus sogar Mitglied ihrer Genossenschaftsbank vor Ort. Seit 2009 gewannen die genossenschaftlichen Kreditinstitute rund eine Million Mitglieder (und noch mehr Kunden) dazu. Nun sind über 18,2 Millionen Sparer Kunde und zugleich Mitglied ihrer Bank. Ein Grund für das große Vertrauen ist das Einlagensicherungssystem der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Wie funktioniert es?
Zunächst ist jede genossenschaftliche Bank selbst für den Schutz ihrer Kundeneinlagen und Mittel verantwortlich. Dies entspricht dem genossenschaftlichen Gedanken der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die gesamtwirtschaftlichen Vorzeichen waren in der Historie jedoch nicht immer nur rosig. Hier gab es einige schwierige Situationen zu bestehen, wie etwa die Weltwirtschaftskrise Ende der 1920er-Jahre. Damals wurde die Idee entwickelt, dass sich Kreditgenossenschaften im Notfall auch gegenseitig unterstützen - ihre Solidarität also ausweiten von den eigenen Mitgliedern auf die Mitglieder anderer Kreditgenossenschaften. Vor genau 88 Jahren, im Mai 1934, war es so weit: Die "Richtlinien für die Stützungsgemeinschaft der Kreditgenossenschaften" wurde verabschiedet. Und bereits knapp drei Jahre später war ein Garantiefonds einsatzbereit, aus dem notleidende Banken unterstützt werden können. "Und zwar so früh, dass eine Bankinsolvenz und eine Gefährdung der Kundengelder gar nicht erst eintreten kann", erläutert Ulrich Dönges, Leiter der Sicherungseinrichtung beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Dieser Garantieverbund ist die älteste freiwillige Sicherungseinrichtung der Kreditwirtschaft - nicht nur in Deutschland, es ist weltweit das älteste ausschließlich privat finanzierte Sicherungssystem für Banken. Nach ihrem Vorbild haben auch andere Bankengruppen freiwillige Sicherungseinrichtungen aufgebaut.
1998 zog der deutsche Gesetzgeber nach und schreibt seither für alle in Deutschland aktiven Banken die Sicherung der Kundeneinlagen vor. Auch die Europäische Union verpflichtet per Richtlinie all ihre Mitgliedsstaaten dazu, Sicherungssysteme einzuführen und Kundengelder bis 100.000 Euro abzusichern. Doch die freiwillige Selbsthilfeeinrichtung der Kreditgenossenschaften geht über diese gesetzlich vorgeschriebene Sicherung hinaus. Denn die Sicherungseinrichtung des BVR schützt - wie auch die freiwilligen Sicherungseinrichtungen anderer Bankengruppen - die Einlagen der Kunden in vollem Umfang. Geschützt sind alle Kundeneinlagen wie Sparbriefe, Spar-, Termin- und Sichteinlagen sowie Festgelder, aber auch Inhaberschuldverschreibungen wie Zertifikate, die angeschlossene Institute herausgeben. Der Sicherungseinrichtung gehören alle Einlagen-Kreditinstitute des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken an. Dazu zählen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehenskassen, PSD-Banken, Sparda-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften, genossenschaftliche Zentralbanken und Hypothekenbanken sowie sonstige Spezialinstitute der genossenschaftlichen FinanzGruppe wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall.
Das System hat sich bewährt. In den vergangenen acht Jahrzenten hat noch nie ein Kunde einer Volksbank oder Raiffeisenbank oder einer anderen der Sicherungseinrichtung angeschlossenen Bank seine Einlagen verloren. Noch nie musste ein Einlagenkunde entschädigt werden. Nie ging eine Genossenschaftsbank in die Insolvenz. Das System ist erfolgreich und gewährt den Kunden von Volksbanken und Raiffeisenbanken besonders hohe Sicherheit. Darum schenken uns die Kunden der Volks- oder Raiffeisenbank vor Ort ihr Vertrauen. Ebenso sind jedoch auch die Mitarbeiter von Volks- und Raiffeisenbanken von ihrem Institut überzeugt, denn das Einlagensicherungssystem funktioniert ganz ohne staatliche Hilfe - auch in der jüngsten Vergangenheit.